Schritt 1 – Grundlagen

Warum gibt es die 2. Säule?

Die AHV (1. Säule) sichert nur das Existenzminimum. Ziel der 2. Säule: zusammen mit der AHV rund 60% deines letzten Lohns im Alter abdecken. Obligatorisch seit 1985 für alle Angestellten ab CHF 22'680 Jahreslohn.

Dein Arbeitgeber wählt die Pensionskasse – du als Arbeitnehmer hast darauf keinen Einfluss. Die Qualität der PK kann sich je nach Arbeitgeber erheblich unterscheiden.

Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie du. Er darf aber auch freiwillig mehr bezahlen – das ist ein Zeichen für einen guten Arbeitgeber und verbessert direkt deine spätere Rente.

Anteil am letzten Lohn (ungefähr)

~30%
~30%
~20%
0%80% des letzten Lohns
1. Säule (AHV)
2. Säule (PK)
Lücke ~20%

Die Lücke muss privat geschlossen werden – z.B. über die Säule 3a, freie Investitionen oder Ersparnisse. Je höher der Lohn, desto grösser die Lücke (AHV ist gedeckelt).

Wer ist versichert?

Ab Jahreseinkommen CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2025)

Ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag: Risikoleistungen (Invalidität, Tod)

Ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag: Alterssparen beginnt

Nicht obligatorisch versichert: Selbstständige und Teilzeitkräfte unter der Eintrittsschwelle

Was wird jährlich einbezahlt?

Jedes Jahr fliesst ein Prozentsatz deines versicherten Lohns ins Altersguthaben. Der Satz steigt mit dem Alter – damit die Beiträge die sinkende Zeit bis zur Pensionierung ausgleichen.

7%
10%
15%
18%
2535455565

Alter

Sparbeitrag (AG + AN) → fliesst ins Altersguthaben. Risikobeitrag → deckt Invalidität und Tod, fliesst NICHT ins Altersguthaben.

Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte – manche Arbeitgeber zahlen sogar mehr.

Koordinationsabzug – was ist wirklich versichert?

Nicht dein ganzer Lohn ist PK-versichert. Die AHV deckt bereits einen Teil des Einkommens ab – deshalb wird der sogenannte Koordinationsabzug (CHF 26'460) vom Lohn abgezogen.

CHF
AHV
Obligat.

Koordinationsabzug

CHF 26'460

AHV versichert

Obligatorium

CHF 73'540

Gesetzlich garantiert

Obligatorium vs. Überobligatorium

Obligatorisch

  • Mindestzins: 1.25% p.a.
  • Umwandlungssatz: 6.8%
  • Bis CHF 88'200 versicherter Lohn

Gesetzlich garantiert

Überobligatorisch

  • Zins: PK bestimmt frei
  • UWS: meist 5.0–5.5%
  • Über CHF 88'200 hinaus

Kein gesetzliches Minimum

Fast alle Gutverdienenden haben überobligatorisches Guthaben. Der kombinierte Umwandlungssatz liegt deshalb tiefer als 6.8% – bei AXA zum Beispiel effektiv 5.2%.

Was passiert im Alter? (Umwandlungssatz)

Dein angespartes Kapital wird mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange monatliche Rente umgerechnet. Der Satz ist entscheidend – je tiefer er ist, desto weniger bekommst du pro CHF 100'000 Kapital.

Beispielrechnung

Angespartes KapitalCHF 500'000
× Umwandlungssatz× 5.0%
= Jahresrente= CHF 25'000 / Jahr
= Monatsrente= CHF 2'083 / Mt.

Der Umwandlungssatz sinkt seit Jahren. Für heute 25–35-Jährige wird er bei Pensionierung wohl noch tiefer sein – deshalb ist frühzeitiges Sparen über die Säule 3a so wichtig.

Was kann ich mit dem Kapital machen?

Alles auf einmal beziehen statt Rente

Bei Pensionierung kannst du statt einer monatlichen Rente auch das gesamte Kapital (oder einen Teil davon) einmalig beziehen – das sogenannte Kapitalwahlrecht. Das Kapital gehört dann dir und deinen Erben. Nachteil: Du trägst das Risiko selbst, wie lange das Geld reicht. Muss der PK meist 3 Jahre vorher gemeldet werden.

Vorzeitiger Bezug für Wohneigentum (WEF)

Du kannst PK-Kapital vor der Pensionierung für den Kauf oder Bau deines Hauptwohnsitzes beziehen oder verpfänden. Achtung: Ein Vorbezug reduziert deine spätere Rente dauerhaft und muss versteuert werden.

Bezug bei Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht, ist nicht mehr obligatorisch PK-versichert und kann das angesparte Guthaben beziehen. Das Kapital kann so als Startkapital für die eigene Firma genutzt werden – ebenfalls steuerpflichtig.